Unsere Kehrgebiete

Als zuständiger Rauchfangkehrer betreue ich die Kehrgebiete 11 und 12 in Vorarlberg. Damit bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Kaminkehrerarbeiten in der Region Walgau und Klostertal.

11
Kehrgebiet 11

Bludesch

Düns

Dünserberg

Nenzing

Röns

Schlins

Schnifis

Thüringen

12
Kehrgebiet 12

Bürs

Bürserberg

Stallehr

Innerbraz

Außerbraz

Ortsteil von Bludenz

Ihr Ort nicht dabei?

Die oben genannten Gemeinden sind die offiziellen Kehrgebiete, für die ich als zuständiger Rauchfangkehrer bestellt bin. Nur der zuständige Rauchfangkehrer darf gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten durchführen.

Wenn Ihr Ort nicht in der Liste steht, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde, um Ihren Rauchfangkehrer zu erfahren.

Kehrpflicht

In Österreich besteht eine gesetzliche Kehrpflicht für alle Feuerstätten. Die Kehrfrequenz richtet sich nach Art und Nutzung der Feuerstätte.

Als Ihr zuständiger Rauchfangkehrer führe ich die Kehrungen termingerecht durch und dokumentiere alle Arbeiten ordnungsgemäß.

Sie wohnen in einem unserer Kehrgebiete?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Kaminkehrung oder andere Leistungen.