Unsere Kehrgebiete

Als zuständiger Rauchfangkehrer betreue ich die Kehrgebiete 11 und 12 in Vorarlberg. Damit bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Kaminkehrerarbeiten in der Region Walgau und Klostertal.

11
Kehrgebiet 11

Bludesch

Düns

Dünserberg

Nenzing

Röns

Schlins

Schnifis

Thüringen

12
Kehrgebiet 12

Bürs

Bürserberg

Stallehr

Innerbraz

Außerbraz

Ortsteil von Bludenz

Überregionale Anfragen

Die freie Wahl des Rauchfangkehrers erstreckt sich auf reguläre Kehrarbeiten. Hoheitliche Tätigkeiten, namentlich Abgasmessungen sowie baurechtliche Abnahmen, sind dem örtlich zuständigen Gebietsverantwortlichen vorbehalten.

Ausnahmen für Abnahmen sind rechtlich an strenge Voraussetzungen (nachweisliche Säumnis des Zuständigen) gebunden. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Beauftragung außerhalb unserer Stammgebiete.

Kehrpflicht

In Österreich besteht eine gesetzliche Kehrpflicht für alle Feuerstätten. Die Kehrfrequenz richtet sich nach Art und Nutzung der Feuerstätte.

Als Ihr zuständiger Rauchfangkehrer führe ich die Kehrungen termingerecht durch und dokumentiere alle Arbeiten ordnungsgemäß.

Sie wohnen in einem unserer Kehrgebiete?

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