Unsere Kehrgebiete
Als zuständiger Rauchfangkehrer betreue ich die Kehrgebiete 11 und 12 in Vorarlberg. Damit bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Kaminkehrerarbeiten in der Region Walgau und Klostertal.
Bludesch
Düns
Dünserberg
Nenzing
Röns
Schlins
Schnifis
Thüringen
Bürs
Bürserberg
Stallehr
Innerbraz
Außerbraz
Ortsteil von Bludenz
Die freie Wahl des Rauchfangkehrers erstreckt sich auf reguläre Kehrarbeiten. Hoheitliche Tätigkeiten, namentlich Abgasmessungen sowie baurechtliche Abnahmen, sind dem örtlich zuständigen Gebietsverantwortlichen vorbehalten.
Ausnahmen für Abnahmen sind rechtlich an strenge Voraussetzungen (nachweisliche Säumnis des Zuständigen) gebunden. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Beauftragung außerhalb unserer Stammgebiete.
In Österreich besteht eine gesetzliche Kehrpflicht für alle Feuerstätten. Die Kehrfrequenz richtet sich nach Art und Nutzung der Feuerstätte.
Als Ihr zuständiger Rauchfangkehrer führe ich die Kehrungen termingerecht durch und dokumentiere alle Arbeiten ordnungsgemäß.