Unsere Kehrgebiete
Als zuständiger Rauchfangkehrer betreue ich die Kehrgebiete 11 und 12 in Vorarlberg. Damit bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Kaminkehrerarbeiten in der Region Walgau und Klostertal.
Bludesch
Düns
Dünserberg
Nenzing
Röns
Schlins
Schnifis
Thüringen
Bürs
Bürserberg
Stallehr
Innerbraz
Außerbraz
Ortsteil von Bludenz
Die oben genannten Gemeinden sind die offiziellen Kehrgebiete, für die ich als zuständiger Rauchfangkehrer bestellt bin. Nur der zuständige Rauchfangkehrer darf gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten durchführen.
Wenn Ihr Ort nicht in der Liste steht, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde, um Ihren Rauchfangkehrer zu erfahren.
In Österreich besteht eine gesetzliche Kehrpflicht für alle Feuerstätten. Die Kehrfrequenz richtet sich nach Art und Nutzung der Feuerstätte.
Als Ihr zuständiger Rauchfangkehrer führe ich die Kehrungen termingerecht durch und dokumentiere alle Arbeiten ordnungsgemäß.